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Englischsprachige notarielle Dienstleistungen in Portugal

Portugiesische notarielle Handlungen, auf Englisch erklärt und von portugiesischen advogados durchgeführt. Dieselbe Rechtswirkung wie bei einem cartório notarial, mit englischsprachiger Aufnahme, Durchführung und Aktenbetreuung.

DL 76-A/2006
Rechtsgrundlage
Englisch + PT
Zweisprachige Betreuung
Vor Ort + Video
Durchführungsformen
Gleiche Rechtswirkung
Wie ein cartório notarial

Worum es auf dieser Seite geht

Diese Seite richtet sich an ausländische Staatsangehörige, die einen portugiesischen notariellen Akt auf Englisch benötigen, etwa für einen Immobilienkauf, eine im Ausland zu verwendende Vollmacht, eine beglaubigte Passkopie für eine AIMA-Akte, eine unterzeichnete Erklärung für ein ausländisches Gericht oder eine beglaubigte Übersetzung eines portugiesischen Dokuments zur Verwendung im Ausland. Es geht nicht um englische oder britische Public Notaries.

In Portugal wird die notarielle Funktion von notários públicos und, für einen bestimmten Katalog von Akten nach Decreto-Lei n.º 76-A/2006, von portugiesischen advogados und solicitadores ausgeübt. THE-Ö Legal ist eine portugiesische Kanzlei und handelt nach portugiesischem Recht. Wenn Sie einen englischsprachigen portugiesischen Rechtsanwalt benötigen, der einen portugiesischen notariellen Akt auf Englisch durchführt, sind Sie hier richtig.

Wer wir sind

THE-Ö Legal ist eine bei der Ordem dos Advogados registrierte portugiesische Kanzlei. Jeder von uns vorgenommene Akt wird von einem portugiesischen advogado nach portugiesischem Recht und unter Nutzung der durch Decreto-Lei n.º 76-A/2006 vom 29. März übertragenen notariellen Zuständigkeit durchgeführt.

Der Unterschied zwischen uns und einem cartório notarial liegt nicht in der Rechtswirkung, die für den von DL 76-A/2006 erfassten Katalog identisch ist. Der Unterschied liegt in der Sprache der Aufnahme, der Sprache der Durchführung und der Aktenführung bei grenzüberschreitenden Fällen. Wir arbeiten auf Englisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch und organisieren die Akten für ausländische Gegenparteien, einschließlich Banken, Gerichte, Konsulate und Register.

Was englischsprachige Mandanten typischerweise benötigen

Die häufigsten von uns auf Englisch bearbeiteten Anfragen betreffen fünf Kategorien von Akten. Jeder Akt wird nach portugiesischem Recht ausgeführt, die vorgeschriebenen portugiesischsprachigen Formalitäten bleiben erhalten, und der Unterzeichner erhält ein vollständiges Verständnis auf Englisch.

  • Notarielle Anerkennung einer Unterschrift auf einer Privaturkunde: Nach Artikel 38 des Decreto-Lei n.º 76-A/2006 hat unsere Unterschriftsanerkennung dieselbe Beweiskraft wie die eines notário.
  • Beglaubigte Kopie eines ausländischen Passes, einer Geburts- oder Heiratsurkunde oder einer Gerichtsentscheidung zur Verwendung in einer portugiesischen Akte.
  • Vollmacht (procuração) für Immobilienkauf, Bankgeschäfte, Unternehmensführung oder Vertretung in Einwanderungsangelegenheiten.
  • Beglaubigte Übersetzung eines portugiesischen Dokuments zur Verwendung im Ausland oder eines ausländischen Dokuments zur Verwendung in Portugal.
  • Notariell bestätigte Erklärung zur Verwendung gegenüber einer ausländischen Gegenpartei, etwa einem Gericht, Konsulat, Register oder einer Bank.

Grenzüberschreitende Verwendung

Damit ein portugiesischer notarieller Akt in einem anderen Land verwendet werden kann, ist normalerweise ein zusätzlicher Legalisierungsschritt nötig. Für Ziele des Haager Übereinkommens von 1961 koordinieren wir die portugiesische Apostille, die von der Procuradoria-Geral da República für €10.20 pro Dokument üblicherweise sofort erteilt wird. Für Nicht-Haager-Ziele übernimmt das portugiesische Konsularnetz die konsularische Legalisation.

Soll ein ausländisches Dokument in Portugal verwendet werden, koordinieren wir den umgekehrten Ablauf: beglaubigte Übersetzung, Prüfung der Legalisation im Herkunftsland sowie jede in Portugal für den konkreten Akt erforderliche Unterschriftsanerkennung oder Kopiebeglaubigung.

So arbeiten wir

Das Aufnahmegespräch findet auf Englisch oder nach Wunsch auf Russisch, Spanisch oder Portugiesisch statt. Wir bestätigen drei Punkte: empfangende Stelle, Zweck des Akts und Zielland. Diese bestimmen die richtige Form des notariellen Akts und jeden anschließenden Apostille- oder Konsularschritt.

Umfang und Gebühren werden vor Beginn schriftlich bestätigt. Akte werden persönlich in unserem Büro oder, soweit nach dem Videokonferenzregime vom November 2021 rechtlich zulässig, aus der Ferne ausgeführt. Unterzeichnete Originale sowie jede koordinierte Apostille oder konsularische Legalisation werden per sicherem Kurier oder persönlich übergeben.

FAQ

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