Notarielle Dienstleistungen in Portugal

Unterschriftsanerkennung, beglaubigte Kopien, Authentifizierungen, Vollmachten, beglaubigte Übersetzungen und Koordination von Apostillen, nach portugiesischem Recht durch advogados mit delegierter notarieller Befugnis.

DL 76-A/2006
Rechtsgrundlage
6+
Erfasste notarielle Handlungen
4
Arbeitssprachen
Vor Ort + Videokonferenz
Durchführung

Wer notarielle Handlungen in Portugal durchführt

In Portugal definiert der Código do Notariado die notarielle Funktion als Tätigkeit, die außergerichtlichen Rechtsakten eine rechtliche Form gibt und ihnen öffentlichen Glauben, fé pública, verleiht. Hauptorgan ist der notário, ein Amtsträger. Seit dem Decreto-Lei n.º 76-A/2006 vom 29. März verfügen jedoch portugiesische advogados, die bei der Ordem dos Advogados eingetragen sind, sowie solicitadores über delegierte Befugnisse zur Vornahme eines bestimmten Katalogs notarieller Handlungen.

Beide Wege führen zu gleichermaßen gültigen Ergebnissen: Eine von einem portugiesischen advogado nach Decreto-Lei n.º 76-A/2006 vorgenommene Handlung hat dieselbe Beweiskraft wie eine in einem cartório notarial vorgenommene Handlung. Câmaras de comércio e indústria und für bestimmte Zwecke juntas de freguesia und CTT verfügen über parallele oder teilweise Befugnisse.

THE-Ö Legal ist eine portugiesische Rechtsanwaltskanzlei. Wir führen die Handlungen aus, die unter die delegierte notarielle Zuständigkeit portugiesischer advogados fallen: Unterschriftsanerkennung, beglaubigte Kopien, authentifizierte Privatschriftstücke, Vollmachten und Beglaubigung von Übersetzungen. Wir treten nicht als öffentliches cartório auf und stellen keine Apostillen aus: Apostillen werden von der Procuradoria-Geral da República und ihren Bezirksdiensten ausgestellt. Erfordert eine Handlung eine escritura pública oder einen amtlichen Registereintrag, koordinieren wir das Verfahren mit dem zuständigen notário oder der conservatória.

Gesamter Umfang notarieller Dienstleistungen

Die nachstehende Liste zeigt, was ein portugiesischer advogado nach Decreto-Lei n.º 76-A/2006 direkt erbringen kann, was einen notário público oder eine Behörde erfordert und was wir in Ihrem Namen koordinieren.

  • Unterschriftsanerkennung, einfach, mit besonderen Vermerken, persönlich oder nach Ähnlichkeit — DIREKT.
  • Beglaubigte Kopie von Dokumenten, certificação de fotocópias — DIREKT.
  • Authentifizierung von Privatschriftstücken, termo de autenticação oder documento particular autenticado — DIREKT für Handlungen nach Decreto-Lei n.º 116/2008 und Decreto-Lei n.º 76-A/2006.
  • Vollmachten, procuração — DIREKT in authentifizierter privater Form; für bestimmte Handlungen ist eine escritura pública erforderlich.
  • Beglaubigte Übersetzungen durch Anerkennung der Unterschrift des Übersetzers oder Beglaubigung durch einen advogado — DIREKT.
  • Eidesstattliche und gesetzliche Erklärungen — DIREKT, einschließlich Abfassung und Anerkennung.
  • Haager Apostille — koordiniert: Apostillen werden von der PGR und ihren Bezirksdiensten ausgestellt.
  • Konsularische Legalisation für Nicht-Haager Zielländer — koordiniert mit dem portugiesischen Konsularnetz.
  • Escritura pública — erfordert einen öffentlichen notário; wir bereiten die Akte vor und vertreten Sie.

Unterschriftsanerkennung

Das portugiesische Recht unterscheidet mehrere Formen der Unterschriftsanerkennung, die jeweils einen unterschiedlichen Formalitätsgrad haben und für verschiedene Situationen bestimmt sind. Die Wahl der falschen Form kann dazu führen, dass die empfangende Stelle das Dokument zurückweist.

Wir führen einfache, persönliche und mit besonderen Vermerken versehene Anerkennungen nach Artikel 38 des Decreto-Lei n.º 76-A/2006 und den Artikeln 5 bis 6 des Decreto-Lei n.º 237/2001 durch. Verlangt die empfangende Stelle eine bestimmte Form, etwa Anerkennung nach Ähnlichkeit zum Nachweis einer Vertretungsbefugnis oder einen besonderen Vermerk für Immobilien- oder Gesellschaftshandlungen, passen wir die Anerkennung entsprechend an.

Beglaubigte Kopien

Eine beglaubigte Kopie bestätigt die Übereinstimmung einer Fotokopie mit dem Original. Nach Decreto-Lei n.º 28/2000 und Artikel 5 des Decreto-Lei n.º 237/2001 haben von advogados vorgenommene Beglaubigungen dieselbe Beweiskraft wie Beglaubigungen mit notarieller Mitwirkung. Jede Handlung muss zum Zeitpunkt der Beglaubigung nach Portaria n.º 657-B/2006 im elektronischen System der Ordem registriert werden.

Die Annahme durch einen bestimmten Empfänger, etwa AIMA, IRN, eine Bank, ein Konsulat, ein ausländisches Gericht oder eine Universität, ist nicht allgemein gewährleistet und hängt vom Zweck, vom Empfänger, von der Art des Originaldokuments und vom beglaubigenden Berufsträger ab. Wir klären mit Ihnen den richtigen Weg, bevor wir die beglaubigte Kopie ausstellen.

Authentifizierungen und documento particular autenticado

Ein termo de autenticação ist eine notarielle Handlung, die ein Privatschriftstück authentifiziert und ihm für die vom Decreto-Lei n.º 116/2008 erfassten Handlungen dieselbe Beweiskraft wie einer öffentlichen Urkunde verleiht. Er ersetzt nicht in jeder Situation eine escritura pública: Für bestimmte Handlungen, darunter Testamente und bestimmte grundbuchpflichtige Übertragungen, bleibt eine escritura oder eine besondere registrierte Handlung erforderlich.

Seit dem 15. November 2021 können Authentifizierungen und Unterschriftsanerkennungen auch per Videokonferenz für die in der entsprechenden Mitteilung des Portal da Justiça veröffentlichten Handlungen durchgeführt werden, darunter CPCV, Immobilienurkunden im Rahmen von Casa Pronta, Scheidung und Trennung im gegenseitigen Einvernehmen sowie Erbenfeststellung. Testamente und bestimmte Grundbuchhandlungen sind ausgenommen.

Vollmachten

Nach Artikel 262 Nr. 1 des portugiesischen Código Civil ist eine procuração die Handlung, durch die eine Person einer anderen freiwillig Vertretungsmacht erteilt. Die Form der procuração richtet sich nach der Form der Handlung, die der Vertreter vornehmen soll: Erfordert die Handlung eine escritura pública, muss die procuração dieselbe Formstrenge einhalten.

Eine private procuração, die von einem advogado nach Decreto-Lei n.º 76-A/2006 authentifiziert wurde, ist für die meisten alltäglichen Vertretungsbedürfnisse gültig, einschließlich AIMA, IRN, Banken, Steuerbehörde und elektronischem Register des Ministério da Justiça unter procuracoesonline.pt. Für Immobilienurkunden, gesellschaftsrechtliche Transaktionen und bestimmte familienrechtliche Handlungen kann eine besondere Form erforderlich sein.

Beglaubigte Übersetzungen

Portugal führt kein Register vereidigter Übersetzer, das dem spanischen traductor jurado oder dem brasilianischen tradutor juramentado entspricht. Das vom IRN angegebene Beglaubigungsverfahren nennt fünf gleichgestellte Berufsträger oder Stellen, die eine von einem qualifizierten Übersetzer erstellte Übersetzung beglaubigen können: notário, conservador ou oficial dos registos, advogado, solicitador und câmara de comércio e indústria.

Nach Artikel 38 des Decreto-Lei n.º 76-A/2006 können die advogados von THE-Ö Übersetzungen beglaubigen, indem sie die Unterschrift des Übersetzers anerkennen und die Authentifizierung ausstellen. Handelt es sich um eine öffentliche Urkunde aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die unter die besondere EU-Ausnahme fällt, gilt ein alternatives Beglaubigungsverfahren.

Haager Apostille — koordiniert

Die portugiesische Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 wird von der Procuradoria-Geral da República ausgestellt, mit delegierter Zuständigkeit für die stellvertretenden Bezirksgeneralstaatsanwälte in Porto, Coimbra und Évora sowie für Staatsanwälte auf Madeira in Funchal und auf den Azoren in Ponta Delgada. Die Gebühr beträgt 10,20 € pro Dokument; die Ausstellung erfolgt üblicherweise sofort.

Seit dem 15. März 2025 in Lissabon und dem 15. April 2025 landesweit können Anträge für elektronische Dokumente auch online über apostila.ministeriopublico.pt eingereicht werden. Physische Dokumente werden persönlich bei den benannten Diensten der PGR bearbeitet. Wir bereiten die Dokumente vorschriftsgemäß vor, reichen den Antrag soweit möglich in Ihrem Namen ein und liefern die apostillierten Originale.

Eidesstattliche und gesetzliche Erklärungen

In der portugiesischen Praxis werden declarações sob compromisso de honra für kommunale, arbeitsrechtliche oder akademische Zwecke häufig selbst verfasst und erfordern keinen Rechtsanwalt. Wird eine Erklärung im Ausland verwendet, etwa vor ausländischen Gerichten, Registern, in Nicht-Haager Zielländern oder bei ausländischen Banken, verfassen wir sie nach portugiesischem Recht, erkennen Ihre Unterschrift nach Decreto-Lei n.º 76-A/2006 an und koordinieren eine anschließende Apostille oder konsularische Legalisation.

Dazu gehören Familienstandsbescheinigungen für eine ausländische Eheschließung, Ledigkeitserklärungen, Bestätigungen des Zusammenlebens für ausländische Behörden und Wohnsitzerklärungen für ausländische Konsulate.

Mehrsprachiger Zugang

THE-Ö Legal führt notarielle Handlungen auf Englisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch durch. Spricht der Unterzeichner kein Portugiesisch, wird für die Handlung selbst gemäß portugiesischem Recht ein Dolmetscher hinzugezogen; Beglaubigung und Authentifizierung werden weiterhin von einem portugiesischen advogado nach portugiesischem Recht vorgenommen.

Wir bezeichnen uns nicht als englischer Public Notary oder britischer Notar. Wir bieten originäre portugiesische notarielle Kompetenz mit verlässlicher Durchführung in der Sprache des Unterzeichners.

So arbeiten wir

Jedes Mandat beginnt mit einem Aufnahmegespräch, in dem drei Punkte geklärt werden: die empfangende Stelle, der Zweck der Handlung und das Bestimmungsland. Diese drei Tatsachen bestimmen, ob eine einfache Unterschriftsanerkennung, eine Anerkennung mit besonderen Vermerken, ein termo de autenticação, eine Apostille, eine konsularische Legalisation oder eine Kombination erforderlich ist.

Anschließend bestätigen wir Umfang und Honorar schriftlich, führen die Handlung persönlich oder, soweit gesetzlich zulässig, per Videokonferenz durch und liefern die unterzeichneten Originale sowie alle koordinierten Apostillen oder konsularischen Schritte. Fällt ein Schritt nicht in unsere direkte Leistung, etwa Apostille, konsularische Legalisation, escritura pública oder Registereintrag, koordinieren wir die Akte und vertreten Sie vor der zuständigen Stelle.

FAQ

Related

Book a consultation with THE-Ö Legal.

Buchen Sie eine Beratung