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Notariell bestätigte elterliche Zustimmung für grenzüberschreitende Reisen Minderjähriger

Verlässt ein Minderjähriger Portugal ohne beide Eltern, allein, mit einem Elternteil, einem Großelternteil, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Dritten, wird häufig eine notariell bestätigte Einwilligung verlangt. Wir entwerfen, bestätigen und legalisieren die Zustimmung für das Zielland.

Im Ausland erforderlich
Für grenzüberschreitende Reisen
Apostille oder konsularisch
Legalisation koordiniert
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Was Sie tatsächlich benötigen

Damit ein Minderjähriger Portugal ohne Anwesenheit beider Eltern verlassen kann, verlangt das portugiesische Recht eine schriftliche, datierte und von den Eltern oder den Inhabern der elterlichen Sorge unterzeichnete Genehmigung. Grenzbehörden und Zielländer können zusätzlich eine Unterschriftsanerkennung und für internationale Ziele eine Apostille oder konsularische Legalisation verlangen.

Diese Seite behandelt den grenzüberschreitenden Fall: eine in Portugal ausgestellte Zustimmung, die beim Check-in der Fluggesellschaft, bei einer ausländischen Grenzkontrolle oder gegenüber der ausländischen Begleitperson vorgelegt wird. Reisen innerhalb Portugals ohne beide Eltern erfordern normalerweise keine notarielle Anerkennung; die Regierung stellt ein Muster bereit, das Eltern selbst ausfüllen können.

Wann eine notarielle Anerkennung tatsächlich erforderlich ist

Ob eine Anerkennung presencial der Unterschrift oder ein vollständig authentifiziertes Dokument erforderlich ist, hängt vom Zielland und von der Begleitperson ab. Manche Schengen-Ziele akzeptieren eine selbst unterzeichnete Genehmigung. Nicht-Schengen- und Nicht-Haager-Ziele verlangen häufig Unterschriftsanerkennung plus Apostille oder konsularische Legalisation. Fluggesellschaften führen eigene zusätzliche Dokumentenprüfungen durch.

Bei Zielen, die traditionell eine konsularische Legalisation verlangten, darunter bestimmte afrikanische, nahöstliche und lateinamerikanische Staaten, umfasst das Verfahren regelmäßig eine anwaltlich anerkannte Unterschrift und anschließend eine Apostille für Haager Vertragsstaaten oder eine portugiesische konsularische Legalisation sowie gegebenenfalls eine weitere Bestätigung durch das Konsulat des Ziellands.

Reisen nur innerhalb Portugals und grenzüberschreitende Reisen

Für einen Minderjährigen, der nur innerhalb Portugals ohne beide Eltern reist, ist gesetzlich keine notariell bestätigte Genehmigung erforderlich. Die portugiesische Regierung veröffentlicht ein Muster, das Eltern selbst ausfüllen und unterzeichnen können; dies ist ein selbst durchführbarer Schritt und keine Rechtsdienstleistung.

Verlässt ein Minderjähriger Portugal, ändern sich die Anforderungen. Zielländer verlangen häufig eine Anerkennung presencial der Unterschrift auf der Genehmigung. Eine Apostille oder konsularische Legalisation ist erforderlich, wenn die Genehmigung einer nicht-portugiesischen Behörde vorgelegt werden soll. Hier wird THE-Ö Legal tätig.

Typische Situationen

  • Kind reist allein als unbegleiteter Minderjähriger: Unterlagen der Fluggesellschaft und notariell bestätigte elterliche Zustimmung.
  • Kind reist mit einem Elternteil, während der andere im Ausland oder nicht verfügbar ist: notariell bestätigte Zustimmung des nicht mitreisenden Elternteils.
  • Kind reist mit einem Großelternteil oder anderen Familienmitglied: notariell bestätigte Zustimmung beider Eltern oder des alleinigen Inhabers der elterlichen Sorge.
  • Kind reist mit Ferienlager oder Schulgruppe: notariell bestätigte Zustimmung beider Eltern, häufig auf einem bestimmten Formular.
  • Kind kehrt nach einem Besuch des anderen Elternteils in Portugal zu einem im Ausland lebenden Elternteil zurück: notariell bestätigte Zustimmung plus Apostille für Haager Ziele oder konsularische Legalisation für Nicht-Haager-Ziele.

Apostille und konsularische Legalisation

Für ein Zielland, das Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 ist, fügt die Procuradoria-Geral da República nach unserer Unterschriftsanerkennung gemäß Decreto-Lei n.º 76-A/2006 eine portugiesische Apostille hinzu. Die Gebühr beträgt €10.20 und der Vorgang ist üblicherweise sofort. Für Nicht-Haager-Ziele koordinieren wir die konsularische Legalisation über das portugiesische Konsularnetz des Außenministeriums.

In manchen Fällen verlangt das Zielland außerdem die Bestätigung seines eigenen Konsulats in Portugal. Wir bestimmen bei der Aufnahme den richtigen vollständigen Weg und bestätigen die Dauer vor Beginn.

So erbringen wir die Leistung

Die Aufnahme erfolgt per Video oder Telefon: Wir bestätigen das Zielland, die Begleitperson, das Reisedatum und die konkreten Anforderungen der Fluggesellschaft und empfangenden Behörde. Wir entwerfen die Genehmigung im richtigen Sprachenpaar, standardmäßig Englisch und Portugiesisch, auf Wunsch Russisch oder Spanisch, erkennen die Unterschrift oder Unterschriften presencial oder per Videokonferenz nach dem Regime vom November 2021 an und koordinieren die anschließende Apostille oder konsularische Stufe.

Die unterzeichneten und legalisierten Originale werden per sicherem Kurier oder persönlich in Abstimmung mit Ihrem Reisedatum übergeben.

FAQ

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